Klasse BF17

Mindestalter 17 Jahre
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit bis zu 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.
- Mit Anhänger bis 750 Kg zulässige gesamt Masse oder Anhänger
deren Gesamtmaße weniger ist als die Leermaße des ziehenden Fahrzeugs ist
und der gesamte Zug nicht mehr als 3,5 t wiegt.
- Fahren nur mit eingetragenen Begleitpersonen erlaubt.
Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Eingeschlossen Klasse M und L
Ausbildung:
- Theorie:
- 12 x Grundstoff zu je 90 min
- 2 x Klassenspezifisch zu je 90 min
- Praxis:
- 5 Überlandfahrten mindestens 1x 90 min
- 4 Autobahnfahrten mindestens 1x 90 min
- 3 Nachtfahrten mindestens zur Hälfte auf Autobahn und Außerortsstraßen
- Übungsstunden ( Grundausbildung, Prüfungsvorbereitung) nach Bedarf