Klasse A
Mindestalter 24 Jahre
- Krafträder mit mehr als 50cm³ mehr als 45 km/h
Eingeschlossen Klasse AM,A1 und A2
Ausbildung:
- Theorie:
- 12 x Grundstoff zu je 90 min
- 4 x Klassenspezifisch zu je 90 min
- Praxis:
- 5 Überlandfahrten mindestens 1x 90 min
- 4 Autobahnfahrten mindestens 1x 90 min
- 3 Nachtfahrten mindestens zur Hälfte auf Autobahn und Außerortsstraßen
- Übungsstunden ( Grundausbildung, Prüfungsvorbereitung) nach Bedarf
Info für Führerscheinbesitzer der Klasse A2
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2, entfallen der Theorieunterricht und die Sonderfahrten.
Es sind nur Grundstunden und eine praktische Prüfung erforderlich.