Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder mit mehr als 50cm³ mehr als 45 km/h
- Nennleistung bis 35 kW (nicht mehr als 0,16kW pro Kg Leergewicht)
- Leistungsbeschränkt für 2 Jahre
Eingeschlossen Klasse AM und A1
Ausbildung:
- Theorie:
- 12 x Grundstoff zu je 90 min
- 4 x Klassenspezifisch zu je 90 min
- Praxis:
- 5 Überlandfahrten mindestens 1x 90 min
- 4 Autobahnfahrten mindestens 1x 90 min
- 3 Nachtfahrten mindestens zur Hälfte auf Autobahn und Außerortsstraßen
- Übungsstunden ( Grundausbildung, Prüfungsvorbereitung) nach Bedarf
Info für Führerscheinbesitzer der Klasse A1
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1, entfallen der Theorieunterricht und die Sonderfahrten.
Es sind nur Grundstunden und eine praktische Prüfungen erforderlich.