Klasse B196

   

 Mindestalter 25 Jahre

  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Krafträder bis 125 ccm

  • Nennleistung bis 11 kW (nicht mehr als 0,1kw pro Kg Leergewicht)

Ausbildung:

  •  Theorie:
    • 4 x Klassenspezifisch zu je 90 min
  • Praxis:
    • mind. 5 x 90 min davon mind. 90 min Autobahn und Überland

Info über B196

Die Klasse B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, es ist eine Erweiterung der Klasse B.
Die Gültigkeit ist auf Deutschland beschränkt.
Es ist kein verkürzter Aufstieg auf die Klasse A2 möglich.