Klasse BF17

Klasse BF17

Mindestalter 17 Jahre

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit bis zu 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.
  • Mit Anhänger bis 750 Kg zulässige gesamt Masse oder Anhänger
    deren Gesamtmaße weniger ist als die Leermaße des ziehenden Fahrzeugs ist
    und der gesamte Zug nicht mehr als 3,5 t wiegt.
  • Fahren nur mit eingetragenen Begleitpersonen erlaubt.

Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
  • max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Eingeschlossen Klasse M und L

Ausbildung:

  • Theorie:
    • 12 x Grundstoff zu je 90 min
    • 2 x Klassenspezifisch zu je 90 min
  • Praxis:
    • 5 Überlandfahrten mindestens 1x 90 min
    • 4 Autobahnfahrten mindestens 1x 90 min
    • 3 Nachtfahrten mindestens zur Hälfte auf Autobahn und Außerortsstraßen
    • Übungsstunden ( Grundausbildung, Prüfungsvorbereitung) nach Bedarf